Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindestlohns zum 01. Oktober 2022
Das Bundesministerium für Arbeit hat einen Entwurf zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes vorgelegt. Damit soll ein zentrales Wahlversprechen von Bundeskanzler Scholz umgesetzt werden
Wesentlich beinhaltet der Entwurf eine einmalige Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro. Die bereits beschlossene Anhebung ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto pro Stunde bliebe als Zwischenstufe bestehen.
Entscheidungen über künftige Anpassungen der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sollen dann wieder alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission erfolgen. Die nächste Anpassungsentscheidung könnte dann zum 30. Juni 2023 erfolgen, mit Anpassung mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Die Handelsverbände im Südwesten lehnen diesen Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales ab.
Dabei geht es grundsätzlich nicht um die Frage, ob die angepeilte Höhe des Mindestlohns gerechtfertigt wäre, sondern um die Art und Weise, wie diese Erhöhung nun vorgenommen werden soll.
Bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 wurde die Mindestlohnkommission, als unabhängige und zudem paritätisch besetzte Stelle, ganz bewusst vom damaligen Gesetzgeber eingerichtet, um die Höhe des Mindestlohns nicht zum Spielball der Politik zu machen.
Durch die nunmehr angedachte vorgezogene, rein politisch motivierte Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 würde die Mindestlohnkommission einfach übergangen werden. Ein solches Vorgehen würde einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen. Es steht zu befürchten, dass vor Wahlen ein Überbietungswettbewerb der Parteien beim Mindestlohn einsetzen könnte, bei dem Wirtschaftlichkeitsaspekte so gut wie keine Rolle mehr spielen. Zudem ist das Vorhaben auch im Hinblick auf das Grundrecht der Tarifautonomie verfassungsrechtlich äußert bedenklich, denn niedrigere Tariflöhne werden dadurch verdrängt und es käme zum Risiko einer Verschiebung des übrigen Tarifgitters nach oben.