Gas- und Strompreisbremse: Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden

Veröffentlicht am: 4. November 2022|Kategorien: HVSUEW, Top News|
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Im Dezember übernimmt der Bund aufgrund der Energiekrise die Abschlagszahlungen von Privathaushalten und kleineren Unternehmen. Für 2023 wird zudem eine Gas- und Strompreisbremse eingeführt.

Die Bundesregierung hat u.a. beschlossen, dass kleinere Unternehmen (Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh) zur Abfederung der hohen Gaspreise eine einmalige Entlastungszahlung erhalten. Die Gaspreisbremse für Haushalte und kleinere Betriebe soll dann im März 2023 kommen. Auch eine Strompreisbremse wurde beschlossen.

Alle Entlastungsmaßnahmen für Gas und Strom sind in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zusammengefasst.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, Dr. Thomas Scherer erklärt dazu: „Die beschlossenen Maßnahmen müssen nunmehr zügig konkretisiert und umgesetzt werden, um den Unternehmen rasch, unkompliziert und spürbar zu helfen.“ Anhand der Erfahrungen der letzten Jahre appellierte Scherer an die Politik rasch und unkompliziert im Sinne der Betroffenen, und nicht im Sinne der Verwaltung zu sehen. Besonders betroffene Betriebe würden zudem dringend wirksame Härtefallhilfen benötigen, so Scherer weiter.

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