Kurzarbeitergeld weiterentwickeln und betriebliche Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt stärken
Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der immer weiter fortschreitenden Transformation der Arbeitswelt haben Rheinland-Pfalz und Saarland bei der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung des Kurzarbeitergeldes eingebracht.
„Die Kurzarbeit hat während der Corona-Pandemie entscheidend zur Stabilisierung und damit zum Erhalt von Beschäftigung beigetragen. Um Transformationsprozesse erfolgreich gestalten zu können, bedarf es jedoch konzeptioneller Weiterentwicklungen auf gesetzlicher Ebene – sowohl zur Stärkung der Beschäftigten „mit Blick auf die Arbeit von Morgen“ als auch zur Unterstützung der Unternehmen. Deshalb ist es wichtig, das Kurzarbeitergeld schnell zu entbürokratisieren und flexibler auszugestalten“, so Arbeitsminister Alexander Schweitzer. „Eine weitere große Sorge, die die Unternehmen aktuell umtreibt sind die steigenden Energiekosten. Auch für diese Situation müssen angemessene Regelungen gefunden werden, um den Bezug von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Hierfür haben wir uns in dem eingebrachten Antrag stark gemacht“, so Schweitzer weiter.
Rheinland-Pfalz hat in der 99. Arbeits- und Sozialministerkonferenz als mitantragstellendes Bundesland außerdem ein politisches Signal für eine zukunftssichernde betriebliche Mitbestimmung in Zeiten der sozial-ökologischen und digitalen Transformation gesetzt: „Klimaschutz, Digitalisierung, demografischer Wandel und die aktuellen Krisen, bedingt durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine, verändern bereits jetzt den Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um dennoch Potenziale für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Innovationen zu erschließen, müssen die Beschäftigten an den betrieblichen Veränderungsprozessen beteiligt werden und ihre Arbeitsbedingungen besser mitgestalten können“, betonte Arbeits- und Sozialminister Schweitzer. Eine starke und selbstbewusste betriebliche Mitbestimmung sei Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen in der digitalen Arbeitswelt, damit alle gleichermaßen an den Chancen der Digitalisierung teilhaben können und der digitale Wandel in den Unternehmen gelinge.
Quelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
01.12.2022