Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Fashion Outlet Centers in Montabaur
Die Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG hat einen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des FOC Montabaur gestellt.
Die Fashion Outlet Grundbesitz & Co. KG hat bei der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Erweiterung des
Fashion-Outlet-Centers Montabaur beantragt. Das MdI hat die SGD Nord mit der Durchführung des ROV beauftragt.
Gegenstand der Erweiterung ist die Vergrößerung der Verkaufsfläche von 10.000 m² auf 21.800 m².
Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem ROV zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung
mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.
Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 19.12.2022 bis 27.01.2023
unter https://s.rlp.de/foc abgerufen werden.
Quelle:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat Raumordnung, Landesplanung
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz