Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25.01.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Die Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erfolgt zum 2. Februar 2023. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass die Häufigkeit und Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig abnehmen.
Damit treten ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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