Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeits­schutzverordnung

Veröffentlicht am: 27. Januar 2023|Kategorien: Top News|
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Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25.01.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen.

Die Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erfolgt zum 2. Februar 2023. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass die Häufigkeit und Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stetig abnehmen.

Damit treten ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten.
In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

 

Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Öffentlichkeitsarbeit und Internet
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

 

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