Drei Jahre Pandemie: Ein Rückblick

Veröffentlicht am: 1. Juni 2023|Kategorien: Fakten, HVSUEW, Rheinland-Pfalz|

Drei Jahre ist nun schon der erste Kontakt mit dem Virus her. Ein Blick zurück zeigt wie sich die Lage entwickelte.

2020 ist das Jahr, an dem erstmals ein Mensch in Deutschland mit dem Coronavirus in Kontakt getreten ist und positiv darauf getestet wurde. Dieser Zeitpunkt markiert den Beginn der Krise, die alle Bereiche öffentlichen und privaten Lebens in extremsten Ausmaß erschüttert hat.

Am 26. Februar 2020 wurde vom Robert Koch-Institut erstmals eine Infektion aus Rheinland-Pfalz bestätigt.
Ab dem 11. März 2020 wurde der Ausbruch des neuartigen Coronavirus von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als weltweite Pandemie eingestuft.

Deutschland wurde in kürzester Zeit in einen Ausnahmezustand versetzt.

Die Regierung forderte Bürger dazu auf Abstand zu halten, Körperkontakt zu vermeiden und Mund und Nase zu bedecken.
Da Masken zu Beginn der Pandemie Mangelware waren und die offiziell zertifizierten Masken im Gesundheitswesen dringend gebraucht wurden, musste man sich seine eigene Maske selber zusammenbasteln bzw. zusammennähen.
Schals und Halstücher wurden hoch gezogen und Stoff-Masken ins Leben gerufen.

Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Virus folgten Kontaktbeschränkungen. Es kam zu Lockdowns: Schulen, Kitas, Restaurants, Geschäfte des „nicht-Grundbedarfs“ mussten über einen längeren Zeitraum schließen.
Homeschooling entstand und viele Firmen schafften die Grundlage für Homeoffice.

Zwischen 21 und 5 Uhr durften Rheinland-Pfälzer nur mit „triftigem Grund“ draußen unterwegs sein. Verhängt wurde die Ausgangssperre nicht landesweit, sondern je nach Höhe der Corona-Zahlen in den einzelnen Regionen des Landes. An den Grenzen von Kreisen, Städten und Kommunen im Land herrschte nicht gerade selten Irritation. Unsicherheit und Fragen, wie: Was gilt „nebenan“? oder Darf ich eigentlich in der Nacht durch einen anderen Kreis fahren, wenn dort Ausgangssperre herrscht? führten teilweise zu großen Umwegen auf dem Nachhauseweg.

Der „Haushalt“ wurde in der Corona-Zeit zur maßgeblichen Größeneinheit für das Treffen mit Freunden und Familie.
Nach der Corona-Verordnung vom Januar 2021 galt, dass sich ein Haushalt in der Öffentlichkeit mit nur einer weiteren Person treffen durfte. Alleinlebende konnten also ein befreundetes Pärchen oder eine WG besuchen, andersrum durfte aber nur ein Teil dieser Haushalte zu ihnen kommen.

Leere Klopapier- und Nudelregale, riesige Menschenschlangen vor Apotheken und Arztpraxen und wohin man nur blickte große Ansammlungen an leer stehenden Läden in den Einkaufmeilen wurden zur Normalität.
Dass Toilettenpapier in Deutschland mal so wertvoll werden könnte, hätte vermutlich keiner gedacht. Wochenlang war es ausverkauft.

Kinos, Theater, Museen mussten schließen. Volksfeste, Konzerte wurden abgesagt und Großveranstaltungen im Sport wie Fußballspiele oder Tennisturniere mussten vor leeren Rängen stattfinden.
Damit sich Künstler und Sportler auf Rasen oder Bühne nicht einsam fühlten, gab es vor Ort eine Übergangslösung: Pappaufsteller mit Fotos der Fans.
Auch bei der Fastnachtssitzung „Mainz bleibt Mainz“, die 2021 ohne Publikum aufgezeichnet wurde, füllten Pappaufsteller die leeren Plätze.

Auf eine Corona-Welle folgte die Nächste. Die Hoffnung der Bürger auf normale Zustände schwand mit der Zeit immer mehr.

Besonders stark trafen die Einschränkungen den stationären Handel. Während sich der Lebensmitteleinzelhandel und der Drogeriewarenhandel kaum vor Kunden retten konnten, kämpften andere Branchen des Einzelhandels ums blanke Überleben.

Für Rheinland-Pfalz galt:
Mitte März des Jahres 2020 musste der komplette Einzelhandel ab dem 18.03.2020 stillgelegt werden.
Mitte bzw. Ende April konnten viele Geschäfte dann endlich wieder öffnen. Allerdings nur unter der Voraussetzung der strengen Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen.
So musste unter anderem ein Mindestabstand zwischen Personen gewährleistet werden. In den Geschäften durfte sich insgesamt höchstens eine Person pro 10 m² Einrichtungsfläche befinden. Für Mitarbeiter und Kunden galt außerdem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Seit Oktober 2020 stiegen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen erneut an.
Am 02.11.2020 kam es zu einem „Lockdown light“.
Gaststätten, Kultureinrichtungen, Kinos, Sportstätten, Fitness Studios, Schwimmbäder etc. mussten schließen.
Für den Handel galt eine Begrenzung auf eine Person pro 10 m² Verkaufs- oder Besucherfläche. Die Handelsgastronomie war dicht.
Die Maskenpflicht wurde erweitert und galt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Da im Dezember die Zahl der Infizierten unaufhörlich anstieg, galt ab dem 16.12.2020 der „Harte Lockdown“, der immer wieder verlängert wurde.
Mit Ausnahme einiger Unternehmen (u.a. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Sanitätshäuser) wurden die Geschäfte des Einzelhandels erneut dazu gezwungen ihre Pforten zu schließen. Und dies im wichtigen Weihnachtsgeschäft.
Ab Ende Januar 2021 mussten medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN 95 / N 95 oder FFP 2 getragen werden. Zudem galt ab dem 22. März 2021 eine Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen eine Maske nicht getragen werden konnte und in der Außengastronomie.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 kamen in Deutschland die ersten Impfstoffe auf den Markt. Da die Zahl der Infizierten kontinuierlich anstiegt, wurde im Laufe des Jahres 2021 zunehmend auf 3G- und 2G- Regel gesetzt.
Für Geimpfte und Genesene herrschten vorwiegend normale Zustände. Ungeimpften wurde dagegen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert.
Eine Spaltung innerhalb der Bevölkerung wurde sichtbar.

Die Folgen der Pandemie: Die Lockdowns, die ganzen Beschränkungen, drängten insbesondere den innerstädtischen Handel an sein Limit und führten schlussendlich zu wachsendem Ladensterben.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wurden gezwungen ihre Existenz aufzugeben, weil sie sich aufgrund der sinkenden Kundenzahlen, und folglich sinkenden Umsatzes, die hohen Mieten an den Einkaufsstraßen nicht mehr leisten konnten.

Im Mai 2021 zeigte sich nach einer langen Kräfte zerrenden Zeit endlich Licht am Ende des Tunnels.
Ab dem 12. Mai 2021 galten erste Öffnungsschritte. Die Landesregierung hatte eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen.
Der Einzelhandel im Land atmete wieder auf.
In Regionen mit einer Inzidenz unter 100 konnte der Handel wieder öffnen. Allerdings noch mit den üblichen Beschränkungen – Maske, Abstand, Kundenbegrenzung.

Schritt für Schritt fielen immer mehr Beschränkungen weg.
Immer mehr Teststellen machten mit der Zeit zu, weil die Nachfrage nicht mehr da war. Die Isolationspflicht entfiel. Läden können wieder ohne Maske betreten werden und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln muss keine Maske mehr getragen werden.

Die Bevölkerung ist weitgehend immun.

 

Wie sieht es aktuell aus? Gehört Corona der Vergangenheit an?

Naja das kann man so nicht sagen. Es ist und bleibt ein Virus mit dem wir alle leben müssen.
Zudem handelt es sich bei Corona um ein einschneidendes Ereignis. Es wird für eine sehr lange Zeit in den Köpfen vieler Menschen bleiben. Die Pandemie hat viele Existenzen in den Abgrund gezogen, viele Menschen dazu gezwungen für eine lange Zeit den Kontakt zu Freunden und Familie aufzugeben.

Über drei Jahre erschreckte sich die Corona-Pandemie. Drei Jahre lang gab es Einschränkungen.
Im Nachhinein gibt es nun Zugeständnisse seitens der Politiker, die sich zu Fehlern bekennen.
So gibt Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu, dass es Maßnahmen gab, die im Nachhinein unnötig waren. Etwa bei der Kontaktreduzierung seien falsche Schwerpunkte gesetzt worden, die Schließung der Schulen und Kitas hält der SPD-Politiker „im Nachhinein betrachtet“ für falsch. Man hätte die Schulen früher durch Testungen öffnen können. „Das war ein Fehler.“
„Ausgehverbote, also Maskentragen an der freien Luft, Kinderspielplätze draußen abriegeln und dergleichen – das sind Dinge gewesen, die würde man heute nicht mehr machen“, führte Lauterbach weiter aus.

 

Quellen:

Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart

Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz

 

14.03.23

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