Verfahren zur Besetzung der Stelle des Direktors nach § 44 Landesmediengesetz auf den Weg gebracht
Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hat das Verfahren nach Paragraph 44 Landesmediengesetz zur Besetzung der Stelle des Direktors eingeleitet.
Die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beschloss, eine Findungskommission einzusetzen.
Vorsitzender dieser Findungskommission ist Albrecht Bähr, der zugleich auch die Stelle des Versammlungsvorsitzenden der Medienanstalt Rheinland-Pfalz innehat.
Zudem gehören der Findungskommission die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Astrid Schmitt und Frank Frühauf an, sowie die Vorsitzende des Rechts- und Zulassungsausschusses, Marlies Kohnle-Gros, und die Vorsitzende des Ausschlusses für Jugendschutz und Medieninhalte, Elisabeth Vanderheiden.
Der Direktor wird von der Versammlung für sechs Jahre gewählt. Er hat dann die Aufgabe die Geschäfte der laufenden Verwandlung zu führen und die Medienanstalt gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Darüber hinaus gehört zu dem Aufgabensortiment die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Versammlung.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 2. Mai 2023.
Am 19. Juni 2023 soll in der Versammlung dann auf Vorschlag der Findungskommission die neue Direktorin oder der neue Direktor gewählt werden.
Schon mal bekannt ist auf jeden Fall, dass der derzeitige Stelleninhaber zur Wahl antritt.
Wer es am Ende wird ist abzuwarten, weitere Informationen zum Profil und den Anforderungen der ausgeschriebenen Aufgabe finden Interessierte hier.
Quelle:
Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Turmstraße 10
67059 Ludwigshafen
19.04.23