BTE-Webinar zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung
BTE-Webinar. Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GSPR (General Product Safety Regulation). Wer sich im Detail über die Anforderungen des neuen GSPR informieren will, kann dazu das BTE-Webinar „EU-Produktsicherheitsverordnung: Was ist zu beachten“ am 4. Dezember, von 9.30 bis 12 Uhr, nutzen.
Neue EU-Produktsicherheitsverordnung GSPR
Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GSPR!
Hersteller gemäß GSPR ist neben dem Produzenten jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt herstellen oder entwerfen lässt und dieses im eigenen Namen oder unter der eigenen Handelsmarke anbietet. Händler können zudem als „Einführer“ betroffen sein, wenn sie Ware von außerhalb der EU importieren und der Exporteur/Hersteller keinen ansässigen Verantwortlichen in der EU hat. Dann müssen zum Beispiel interne Risikoanalysen sowie Dokumentationen erstellt werden.
Aber auch „normale“ Händler sind betroffen. Sie müssen zum Beispiel die korrekte Herstellerkennzeichnung prüfen, die künftig neben der Postanschrift zusätzlich auch eine elektronische Anschrift enthalten muss. Altware, die bis zum 12. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht wurde, kann unbefristet nach altem Recht abverkauft werden. Für Online-Händler ist ab 13. Dezember für auf der eigenen Website oder Verkaufsplattformen wie Amazon, Otto oder Zalando angebotene, neu in den Verkehr gebrachte Produkte eine Herstellerangabe gemäß GSPR verpflichtend. Das gilt gegebenenfalls ebenfalls für etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, zum Beispiel denkbar bei bestimmter Kinderkleidung.
BTE-Webinar zur neuen GSPR am 4. Dezember
Alles was man über die Anforderungen des neuen GSPR wissen muss, erfahren Interessierte im BTE-Webinar „EU-Produktsicherheitsverordnung: Was ist zu beachten“ am 4. Dezember, von 9.30 bis 12 Uhr. Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor, Partner in der renommierten Kanzlei Noerr (München) und zudem Co-Leiter des Bereiches Produkthaftung & Product Compliance wird dabei auf folgende Punkte eingehen:
- Überblick und Anwendungsbereich des GSPR
- Übergangsfrist für Altware
- Pflichten des stationären Handels
- Pflichten beim Fernabsatz
- Eigenimporte des Handels aus der EU und von außerhalb der EU
- Händlerhaftung bei fehlender Produktkennzeichnung
- Anforderungen/Inhalte einer Risikoanalyse
- Erfordernisse eines Produktrückrufs beziehungsweise Abhilfemaßnahmen als Folge eines Produktrückrufs
- Kodifikation der „wesentlichen Veränderung“ beziehungsweise Annahme einer Herstellereigenschaft bei Vornahme einer wesentlichen Änderung
- Produktsicherheit bei Baby- und Kinderbekleidung
- Verhältnis Produktsicherheitsverordnung zu anderen textilspezifischen Gesetzen
Kostenfrei für EHV-Mitglieder
Die Teilnahme am Webinar ist für EHV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen 149 Euro plus MwSt.
Hier geht es zur Anmeldung.
Hinweis
Wer sich vorab zum GSPR informieren will, kann bei seinem Einzelhandelsverband ein 15-seitiges Merkblatt abrufen, das der HDE Handelsverband Deutschland bereits im Oktober 2023 erstellt hat. Diese Information ist branchenübergreifend.
(Text: BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren/hv/mh; Foto: Archiv/iStock)