Die Sanktionen der Bundesnetzagentur betreffen Millionen von Produkten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2024|Kategorien: Fakten, Top News|

Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat 2023 mehr als 73 Millionen Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 2022, ein Jahr davor, wurden mehr als 15 Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen.

Netzagentur nimmt gefährliche Produkte vom Markt

Die Bundesnetzagentur sanktionierte 2023 im Online- und stationären Handel über 8.100 unterschiedliche Gerätetypen. Dies entspricht einer Gesamtstückzahl von mehr als 73 Millionen. Diese Produkte erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen und wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. 2022 waren es über 8.200 Gerätetypen mit einer Gesamtstückzahl von 16 Millionen.

„Der Trend unzulässiger und risikobehafteter Produkte aus Drittstaaten setzt sich fort. In Zusammenarbeit mit Betreibern von Online-Plattformen gelang es uns 2023, den Verkauf von Millionen nicht konformer Produkte auf Online-Marktplätzen zu stoppen. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Marktüberwachung im Onlinehandel

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 mehr als 2.400 auffällige Angebote identifiziert und von den Verkaufsplattformen löschen lassen. Das betraf eine Stückzahl von über 64 Millionen Geräten. Im Jahr 2022 waren es über 13 Millionen.

Geräte mit formalen Mängeln wie zum Beispiel fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel

Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp 3.000. Gerätetypen. Dabei wurden insgesamt 31 Vertriebsverbote erlassen und 1.006 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von über 8 Millionen Geräten.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Im Jahr 2023 wurden der Bundesnetzagentur mehr als 5.100 verdächtige Warensendungen vom Zoll gemeldet. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 860.000 Produkte betroffen.

Durch die intensive Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und dem Zoll erfolgt eine effektive Marktüberwachung. Bei der Identifizierung nicht konformer Produkte, werden diese somit bereits an der Außengrenze gestoppt und erreichen nicht den deutschen Markt.

Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

Interessierte finden hier weitere Informationen, sowie eine ausführliche Statistik aus dem Jahr 2023.

(Text: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen/hv/mh; Foto: AdobeStock_258188419)

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