HDE: Widerrufsbutton für Kaufverträge im Onlinehandel praxisfern
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer praxisfernen Überregulierung durch die Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für den Onlinehandel.
Hintergrund: Nach einem Beschluss der Minister der EU-Mitgliedstaaten sollen Verbraucher in Zukunft das Widerrufsrecht während der Widerrufsfrist auch mit Hilfe einer entsprechend beschrifteten Schaltfläche ausüben können.
Abgefragt werden dürfen in diesem Prozess nur der Name der Verbraucher, die Bezeichnung des Vertrages und die E-Mail-Adresse der Verbraucher.
Die Regelung zur Ausübung des Widerrufsrechts soll dabei auch für Kaufverträge im Onlinehandel gelten.
Seitens des HDE stößt der Beschluss auf heftige Kritik.
Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, sieht in der beschlossenen Regelung weder eine Notwenigkeit noch eine Vereinfachung des Prozesses:
„Die Ausübung des Widerrufs würde nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Die Vorschläge sind offensichtlich nicht zu Ende gedacht.“
Das Widerrufsrecht im Onlinehandel sei allseits bekannt und werde von Verbrauchern millionenfach ausgeübt und von den Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.
Die neue Regelung würde eine Umorganisierung mit sich bringen. Die in der Praxis gut funktionierenden und bei Unternehmen und Verbrauchern eingespielten Abläufe müssten komplett neu organisiert werden.
„Für Onlinehändler bedeutet die Regelung einen völlig unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand durch die erforderliche Umgestaltung der bestehenden Onlineshops und der unternehmensinternen Verfahrensabläufe“, betonte Tromp.
Zudem steige die Fehleranfälligkeit bei einem von Verbrauchern auszufüllenden Online-Formular auf der Internetseite dadurch stark an. Jeder Fehler, sei es eine andere Schreibweise des Namens im Widerrufsformular als bei der Bestellung oder ein Tippfehler bei der Eingabe der Vertragsnummer, erschwere den Widerruf von Bestellungen ohne gleichzeitige Einrichtung eines Kundenkontos erheblich.
„Im Übrigen ist der Regelungsvorschlag für den Onlinehandel auch nicht praxistauglich“, führte Tromp weiter aus.
Die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs von Bestellungen sei nämlich lediglich in den Erwägungsgründen angesprochen. Im Regelungstext finde es keinerlei Erwähnung. Daraus ergebe sich, dass die praktische Umsetzbarkeit im Onlinehandel mehr als zweifelhaft sei.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen mehrere Artikel zusammen und wollen nach Erhalt der Ware nur einen Teil der bestellten Artikel zurückschicken. In diesem regelmäßig auftretenden Fall wollen die Verbraucher gerade nicht den gesamten Vertrag widerrufen“, erklärte Tromp.
Der HDE sieht in den vorgeschlagenen Regelungen zum Widerrufsbutton im Onlinehandel definitiv eine Verschlechterung für alle Beteiligten, sowie eine Gefährdung der Funktionsweise des etablierten Systems der Warenrückgabe. Für Kaufverträge müsse man, aus Sicht des HDE, daher unbedingt von der Einführung des Widerrufsbuttons absehen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
22.03.23