HDE zieht bei geplanter Wettbewerbsrechtsänderung, verfassungsrechtliche Überprüfung in Betracht

Veröffentlicht am: 10. Juli 2023|Kategorien: HVSUEW, Top News|

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte inhaltliche Punkte im Gesetzesentwurf der 11. GWB-Novelle, wie auch den Plan der Koalitionsfraktionen, den Gesetzesentwurf noch in dieser Woche zu beschließen.

Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetzt“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Novelle richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können.

Hier finden Interessierte genaue Informationen zum GWB.

Der Handel betrachtet die geplante Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit Sorge. Er kritisierte einige Punkte im Gesetzesentwurf der GWB-Novelle und warnte vor Verfassungsbeschwerden.
„Die geplanten gesetzlichen Änderungen gehen in die völlig falsche Richtung. Im parlamentarischen Verfahren zur 11. GWB-Novelle wurden sie zum Teil sogar noch verschlimmbessert“, äußerte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Das geltende Kartellrecht, so Genth, funktioniere und garantiere einen freien und fairen Wettbewerb: „Das aktuelle Kartellrecht ist keineswegs ein zahnloser Tiger.“
Das Bundeskartellamt habe es in der Vergangenheit bewiesen, dass es bei Kartellrechtsverstößen und Marktmachtmissbrauch mit dem bestehenden Instrumentarium effizient und wirksam einschreiten könne.

Die zentrale Neuregelung im Gesetzentwurf ginge, aus Sicht des Verbandes, allerdings nicht nur in eine völlig falsche Richtung, sondern offenbare mit den neuen Eingriffsbefugnissen auch schwere Bedenken bezüglich des Verfassungsrechts.
Sie verstoße insbesondere gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.
„Die vorgesehenen Eingriffe in die grundrechtlich geschützten Positionen der Unternehmen, wie die Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sind zudem unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig“, betonte Genth.
Die neuen weitgehenden Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit sollen zwar grundsätzlich nur möglich sein, wenn die bereits existierenden Instrumente des Kartellrechts nicht ausreichen. Die Anforderungen an den entsprechenden Nachweis durch die Behörde sollen nun aber weiter abgesenkt werden.

Sollte der vorliegende Entwurf tatsächlich in dieser Woche beschlossen werden und die Neuregelung zur Anwendung kommen, so müsse sich der Gesetzgeber auf eine verfassungsgerichtliche Überprüfung gefasst machen. „Da klare Voraussetzungen für die staatlichen Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit fehlen, hat die neue Norm den Charakter einer Blankoermächtigung“, erklärte der HDE-Hauptgeschäftsführer.

„Die vorgesehenen Änderungen werden den Wettbewerb dämpfen und damit tendenziell zu höheren Preisen führen“, so Genth.

 

Quelle:

Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

 

05.07.23

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