Weitere Konkurrenz aus Zweibrücken für die Kaiserslauterer Innenstadt?
Der Einzelhandel in der Mall in Kaiserslautern kämpft mit Leerständen. Gleichzeitig plant ein Investor in Zweibrücken ein Möbelhaus und weiteres Gewerbe anzusiedeln, welches dem innerstädtischen Einzelhandel zusätzlich schaden würde. Dagegen wird nun geklagt.
Im „K in Lautern“ steht jedes fünfte Geschäft leer. Das Shopping Center bietet normalerweise 100 Geschäften Platz, von denen aktuell 20 frei sind.
Ein Grund dafür ist die Pandemie, die den Einzelhandel in den letzten Jahren erheblich belastet. Aber auch Materialknappheit und fehlende Kapazitäten bei Handwerkern, für den Ausbau von Läden für die es bereits Interessenten gibt, spielen eine Rolle.
Während die Innenstadt diesen Herausforderungen entgegenblickt, plant der Investor André Kleinpoppen auf der Truppacher Höhe bei Zweibrücken (in der Nähe des Outlet), einen Möbelmarkt mit 39 500 Quadratmeter Verkaufsfläche zu bauen.
Dabei soll es jedoch nicht bleiben, auch weiteres Gewerbe soll dort nach seinen Vorstellungen zukünftig angesiedelt werden.
Da ein Einrichtungshaus auf der „grünen Wiese“ nicht mit der Landesplanung vereinbar ist, klagt nunmehr der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef).
Dieser hatte dem Investor in der Vergangenheit ein exklusives Vermarktungsrecht für das Ackerland eingeräumt und möchte die Verträge mittels einer Klage am Landgericht Zweibrücken nun auflösen.
Kleinpoppen selbst äußerte sich nicht zum laufenden Verfahren, hält an seiner Projektidee jedoch fest und möchte sie fortführen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Innenstadt von Kaiserslautern Konkurrenz aus dem Bereich Zweibrücken bekommt.
Auch das Outlet genießt eine Sonderstellung und darf anstelle von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, zusätzliche Sonntagsöffnungen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien durchführen.
Da dadurch mehr Umsatz im Outlet erzielt werden kann, kommt es zu einer Wettbewerbsverzerrung insbesondere in Bezug auf die umliegenden Innenstädte. Gegen diese Wettbewerbsverzerrung klagt nicht nur der der Inhaber von Mode Jost, auch die Fraktion Freie Wähler hat das Thema im Landtag in Rheinland-Pfalz zur Sprache gebracht.
Die Sonderstellung, die ehemals gedacht war um Passagieren des Flughafens Zweibrücken „flughafengemäße Einkaufsmöglichkeiten“ zu bieten, ist längst passé.
Denn inzwischen findet nur noch in geringem Umfang Privat- und Geschäftsverkehr statt. Urlaubsflieger fliegen von Zweibrücken schon länger nicht mehr. Sollte sich dennoch nichts ändern, will die Fraktion Freie Wähler Klage einreichen.
18.07.2022