Beratung zum berechtigten Anspruch der Länder auf faire Aufteilung der Kosten des dritten Entlastungspaketes

Veröffentlicht am: 29. September 2022|Kategorien: Rheinland-Pfalz|

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in Berlin über die Frage der Finanzierung des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beraten.

Nach den Plänen des Bundes sollen die Länder in erheblichem Umfang an der dauerhaften Finanzierung des Pakets beteiligt werden. „Es ist ein Ausdruck von Solidarität, dass wir die Energiepreiskrise in Deutschland gemeinsam bewältigen. Die Länder sind bereit, einen positiven Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger zu leisten“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen im Anschluss an die Sitzung.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat dafür gesorgt, dass die Energiepreise in diesem Jahr massiv angestiegen sind. Auf Ebene der Bundesregierung wurde Anfang September ein Paket mit Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen vereinbart. Die Maßnahmen sollen nach Angaben der Bundesregierung ab dem Jahr 2023 ein Volumen von jährlich etwa 40 Milliarden Euro aufweisen. Mit fast 20 Milliarden Euro soll davon nahezu die Hälfte von Ländern und Kommunen getragen werden. „Die Haushalte der Länder können solche Beträge nicht aufbringen, ohne dass es zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Finanzierung der übrigen notwendigen Aufgaben kommt. Die Finanzierung der übrigen notwendigen Aufgaben in ihren Haushalten wäre dann nicht mehr sichergestellt. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben gemeinsam festgestellt, dass ein berechtigter Anspruch der Länder auf eine faire Verteilung der Kosten der vom Bund geplanten Maßnahmen besteht“, so Ahnen.

„Die Länder fordern eine strukturelle Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV sowie aufgrund der massiven Energiepreissteigerungen in den Jahren 2022 und 2023 eine weitere Erhöhung um zunächst jeweils 1,65 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Die Forderungen der Verkehrsministerkonferenz werden unterstützt“, so die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Ahnen.

Der Bund plant, in das Wohngeld dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente zu integrieren und den Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen zu erweitern. „Die Reform führt dauerhaft zu zusätzlichen Kosten von 4 Milliarden Euro, von denen die Hälfte auf die Länder entfallen würde. Der Bund sollte daher einen höheren Anteil der Kosten übernehmen. Die vollständige Übernahme der Kosten des Wohngeldes wäre systemkonform und ist anzustreben“, sagte Ahnen.

„Darüber hinaus appellieren wir an den Bund, dafür zu sorgen, dass die derzeit durch die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten entstehenden Mehrkosten bei den Krankenhäusern und Universitätskliniken zeitnah durch Zuweisungen des Bundes gegenfinanziert werden“, so Ministerin Doris Ahnen. Es gelte auch einen Mechanismus einzuführen, der außerordentliche Kostensteigerungen bei den Pflegeeinrichtungen kurzfristig auffange, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.

Die Bundesregierung hat bereits zugesagt, eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder für die Integration mit den Ländern zu erreichen. „Diese Zusage sollte jetzt zeitnah umgesetzt und die Pauschalen im Rahmen der Preisentwicklungen der letzten Jahre angepasst werden“, sagte die Vorsitzende der FMK.

Die Länder begrüßen das klare Bekenntnis des Bundes, die Wirtschaftshilfen – wie angekündigt – zu erweitern und vollständig zu finanzieren. „Jetzt geht es darum, in ergebnisorientierten Verhandlungen mit dem Bund eine faire Lastenverteilung zu vereinbaren“, so Ahnen.

 

Quelle:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 5
55116 Mainz

22.09.2022

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