Sondersitzung Bundesrat zur Energiekrise
Bundesrat macht Weg frei für Dezember-Soforthilfe
„Die Preissteigerungen für Energieträger wie Erdgas und Fernwärme in diesem Jahr waren für viele Bürger und Bürgerinnen, Gewerbetreibende und Unternehmen als auch für soziale Einrichtungen ein Schock und einige sehen sich existenziell bedroht. Daher war es wichtig, hier schnell zu helfen. Nach der heutigen Sondersitzung des Bundesrates kann die vom Bundestag beschlossene Soforthilfe nun auf den Weg gebracht werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Um direkte Hilfe zu leisten und den Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse zu überbrücken, werde der Staat die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen, so die Ministerpräsidentin. Hierauf hatten sich die Ministerpräsidenten und –präsidentinnen mit dem Bundeskanzler am 2. November neben umfangreichen weiteren Entlastungsmaßnahmen verständigt.
Sie erläuterte, dass für die Dezember-Soforthilfe 1/12 des im September 2022 vom Erdgaslieferanten prognostizierten Jahresverbrauchs zugrundegelegt werde. „Die Motivation zum Energiesparen bleibt somit weiter erhalten, da die Entlastung unabhängig vom tatsächlichen Gegenwartsverbrauch im Dezember erfolgt“, so die Ministerpräsidentin.
Sie betonte, dass durch die Soforthilfe Verbraucher und Verbraucherinnen, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen entlastet würden. Die Gasversorger erhielten zum Ausgleich einen staatlichen Erstattungsanspruch. „Bei Mietern und Mieterinnen, bei denen die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst wurden, soll die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung von den Vermietenden an die Mietenden weitergegeben werden. Damit profitieren sie dann zu dem Zeitpunkt, in dem sie besonders intensiv belastet werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die eigentliche Preisbremse für Gas und Strom soll dann spätestens zum 1. März 2023 eingeführt werden.
Neben der Soforthilfe stand auch das vom Bundestag beschlossene Bürgergeld auf der Tagesordnung der Sondersitzung des Bundesrates. „Ich bedauere, dass dieses wichtige Vorhaben keine Mehrheit im Bundesrat erlangt hat. Ich hoffe sehr, dass der der Vermittlungsausschuss hier zu einer schnellen Einigung kommt, damit diejenigen, die am wenigsten Geld zur Verfügung haben, besser unterstützt werden können. Mit dem Bürgergeld würde Menschen in schwierigen Lebenslagen mehr Sicherheit gegeben“, so die Ministerpräsidentin.
Quelle:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
14.11.2022