Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg gebracht

Veröffentlicht am: 3. März 2023|Kategorien: Politik, Rheinland-Pfalz|

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Härtefallhilfe Energie für kleine und mittlere Unternehmen zugestimmt.

Mit der Härtefallhilfe Energie unterstützen wir die kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die von den steigenden Energiekosten besonders betroffen waren und sind“, erklärte die Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, die daraufhin die Notwenigkeit der Förderung betonte:
Langfristig müssen wir uns aber auf wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen konzentrieren. Wirtschaftlich tragbare Energiepreise gehören dazu. Uns muss klar sein: Starke, innovative und leistungsfähige Unternehmen sind die Basis für einen handlungsfähigen Staat.“

Für das Programm qualifizieren sich zunächst nur Unternehmen, die im Jahr 2022 wegen gestiegener Energiekosten ein negatives Betriebsergebnis, mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten gegenüber dem Vorjahrzeitraum und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufweisen können.

Antragsberechtigt sind außerdem nur Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit bis zu 500 Beschäftigten.
Eine Förderung kann erfolgen, wenn die Energiekosten im letzten Jahr um mindestens das Dreifache gestiegen sind oder der operative Verlust mindestens 5.000 Euro betrug. Damit soll, wie Schmitt betont, sichergestellt werden, dass Hilfe den Unternehmen zukommt, die tatsächlich dringend Hilfe benötigen.

Wichtig war der Wirtschaftsministerin außerdem eine energieträgerübergreifende Förderung in Rheinland-Pfalz.
Heizöl und Pellets spielen nämlich als Energieträger für die Unternehmen, so Schmitt, gerade im ländlichen Raum eine wichtige Rolle.

 

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

 

03.03.23

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