Saarland: Bildungsfreistellungsgesetz voraussichtlich ab 2024
Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag, den 18 Juli das Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen.
Demnach können bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für Weiterbildungen in Anspruch genommen werden. Diese müssen nicht mehr wie bisher entweder als arbeitsfreie Zeit oder unbezahlte Freistellung eingetragen werden. Der Geltungsbereich umfasst anerkannte Bildungsveranstaltungen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, die Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Prüfungstage. Außerdem neu ist die Anspruchsberechtigung, die bereits nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten gilt, nicht wie bislang von mindestens zwölf Monate.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke sieht die Vorteile vor allem in der wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes. Durch gut ausgebildete Arbeitnehmer soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden, die die Basis für Fachkräftesicherung und somit einen erfolgreichen Strukturwandel darstellen. Bis das Bildungsfreistellungsgesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten könnte, wird es zunächst an Verbände, Gewerkschaften und weiteren Akteuren der externen Anhörung weitergeleitet.
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie – Land Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
19.07.2023