Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen – Isolation nach positivem Corona-Test im Regelfall nur noch fünf Tage
Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden.
Ab dem 1. Mai müssen Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen.
Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei künftig nicht mehr notwendig.
Zugleich werden ab dem Wochenende die Gesundheitsämter zum gesetzlichen Regelfall der Infektionsmeldungen zurückkehren und die Fälle und Inzidenzzahlen nur noch werktäglich melden.
„Der Gipfel der Omikron-Welle ist überschritten. Daran ändert auch der aktuelle Anstieg der gemeldeten Fälle nichts: Die aktuellen Prognosen des Frauenhofer ITWM zu den Infektionszahlen gehen davon aus, dass wir mit einem deutlichen Rückgang der 7-Tage-Inzidenz rechnen dürfen. Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend. Diese Aussicht erlaubt es uns, optimistisch auf den Sommer zu blicken. Wir werden im Sommer weitestgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes:
Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen.
Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontaktreduzierung. Die entsprechend geänderten Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. Mai.
Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, die Herausforderung war weniger die Krankheitslast und die wegen Corona belegten Intensivbetten, als das Personal, das nicht zur Arbeit gehen durfte, weil es sich in Absonderung befand, obwohl keine Symptome vorlagen. Rheinland-Pfalz hat mit der Einführung der Arbeitsquarantäne bereits am 2. April 2022 gegengesteuert. Der jetzt erfolgende weitere Schritt ist daher nur logisch und konsequent. „Es ist uns in den letzten zwei Jahren gelungen, trotz extremer Belastungen vor allem im Bereich der Gesundheitsversorgung, den Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern. Das medizinische Fachpersonal ist oft über die eigenen Grenzen hinausgegangen und die Menschen im Land haben verantwortungsvoll agiert und aufeinander Rücksicht genommen. Dafür möchte ich allen danken“, betont Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten. Sollte eine infizierte Person nach Ablauf dieser fünf Tage 48 Stunden symptomfrei sein, kann sie sofort in die Einrichtung zurückkehren, ansonsten verlängert sich die Absonderung bis zu maximal zehn Tagen. Eine Freitestung erfolgt nicht mehr. Die neuen Regeln als nicht infizierte Kontaktpersonen gelten vor allem für Kinder in Kindertagesstätten. Ein Freitesten von Kontaktkindern ist nicht mehr notwendig. „Einheitliche und einfache Regeln für die Absonderungen und ein Stück mehr Handlungs- und Planungssicherheit für die Eltern, weil sie genau wissen, wann sie ihre Kinder noch freitesten müssen oder eben nicht“, so der Minister.
Die Krankheitsverläufe unter Omikron seien zwar milder, doch die Pandemie sei noch nicht vorbei. „Das Infektionsgeschehen im bevorstehenden Herbst/Winter und mögliche neue Virusvarianten sind schwer vorhersehbar. Deshalb ist und bleibt es entscheidend, dass die Menschen im Land weiter die Impfangebote nutzen. Tatsache ist, durch die Corona-Schutzimpfung können schwere Krankheitsverläufe verhindert und unser Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden“, appelliert Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Bis zum Ende des Jahres sei die Finanzierung der Impfzentren im Land zugesagt. Die bestehende Infrastruktur der Impfzentren solle außerdem den aus der Ukraine geflüchteten Menschen die Möglichkeit bieten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Auch weitere Schutzimpfungen etwa gegen Infektionskrankheiten, wie Masern, Keuchhusten oder Mumps können dort von den Gesundheitsämtern angeboten werden, vor allem zum Schutz der hier ankommenden Kinder und Jugendlichen. „Für uns bleibt wichtig, dass jede und jeder im Land den Schutz bekommt, der benötigt wird“, so Hoch.
Quelle:
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND GESUNDHEIT
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Mainz, 26.04.2022