Kostenübernahme für Personalratsseminare

Veröffentlicht am: 9. April 2025|Kategorien: Urteile/Rechtsprechung|

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für Seminare der Personalvertretung übernehmen muss, auch wenn diese als Webinar angeboten werden.

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sei es notwendig, dass die Personalvertretung Schulungen wahrnehmen kann. Dahin gehend habe ein Betriebsrat sowie eine Personalvertretung einen gewissen Spielraum entsprechende Schulungen auszuwählen. Davon sei auch ausdrücklich die Wahl des Formates gedeckt. Selbst wenn ein Präsenzseminar aufgrund von zusätzlichen Kosten für Verpflegung und Unterkunft teurer ist, ist ein Webinar nicht zwingend zu belegen. Der Arbeitgeber hat dahingehend die entsprechenden Kosten zu übernehmen.

Nur so sei das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit erfüllt, so das BAG. Die Mitglieder der Personalvertretung müssen sich daher nicht vom Arbeitgeber auf ein Webinar verweisen lassen, nur weil dieser sparen möchte.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen: 7 ABR 8/23

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