Beweiswert einer ausländischen Krankschreibung
Ausländische Krankschreibung. Der gleiche Beweiswert wie einer inländischen AU kommt einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu. Rechtfertigen die Umstände allerdings Zweifel an der Richtigkeit, führt dies zu einer Beweislastumkehr.