Beweiswert einer ausländischen Krankschreibung

2025-02-20T09:20:41+01:0020. Februar 2025|Recht, Urteile/Rechtsprechung|

Ausländische Krankschreibung. Der gleiche Beweiswert wie einer inländischen AU kommt einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu. Rechtfertigen die Umstände allerdings Zweifel an der Richtigkeit, führt dies zu einer Beweislastumkehr.