Corona-Regelungen Rheinland-Pfalz
32. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft
Die seit 18. März 2022 in Kraft getretene, nunmehr 32. Verordnung beinhaltet so gut wie keine Änderung gegenüber der 31. Verordnung.
Für den Handel gilt insbesondere:
Beim Einkaufen
- Der Zugang zu Geschäften ist für alle Menschen ohne Kontrollen möglich.
- Bis 2. April 2022 gilt aber die Maskenpflicht:
Nutzung von medizinischen (sogenannten OP-) Masken oder eine Maske der Standards FFP2, KN95/N95 oder gleichwertig.
Dabei wird die Nutzung von FFP2-Masken empfohlen. - Für die Inhaberinnen und Inhaber oder Beschäftigten einer gewerblichen Einrichtung gilt die Maskenplicht nicht.
Am Arbeitsplatz
- Die Home-Office-Pflicht ist aufgehoben.
- Kein 3G am Arbeitsplatz.
Aber die Unternehmen müssen eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen und die Schutzmaßnahmen daran ausrichten.
Je nach Arbeitsplatz und Einschätzung durch den Arbeitgeber kann auch ein Test (bei Ungeimpften) erforderlich sein.
Den Text der 32. Verordnung finden Sie hier.
Die Begründung zur Verordnung finden Sie hier.