Geplantes Möbelhaus gefährdet Innenstädte – Bad Kreuznach und Ingelheim reagieren mit Widerstand
Das Vorhaben im Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein ein Möbelhaus zu errichten, stößt bei den Städten Bad Kreuznach und Ingelheim am Rhein auf Widerstand.
Beide Innenstädte wollen jetzt gemeinsam gegen das geplante Vorhaben vorgehen. Der Bad Kreuznacher Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr unterstützt die Entscheidung der Stadt, gegen die Planungen mittels Widerspruches und Klage vorzugehen.
Der Unternehmensgruppe „XXXLutz“ wurde aufgrund des Mitte August in Kraft getretenen Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 3. Änderung“ die Möglichkeit gegeben, im Binger Ortsteil Sponsheim ein Einrichtungszentrum zu errichten. Das geplante Einrichtungszentrum soll aus einem Möbelhaus (XXXLutz) sowie einem Einrichtungshaus (mömax) mit einer Gesamtverkaufsfläche von 30.000 Quadratmetern bestehen.
Der Bad Kreuznacher Ausschuss für Stadtentwicklung spricht sich nicht gegen den Bau eines Einrichtungszentrums aus, wohl aber gegen die Größe. Ein Möbelmarkt in diesem Umfang schreckt die Konkurrenz ab; ein weiterer Möbelmarkt könnte und würde sich dann nicht mehr ansiedeln. Denn: Im Bebauungsplan wurde für das gesamte ausgewiesene Sondergebiet mit 62.400 Quadratmetern eine maximale Gesamtverkaufsfläche von 30.000 Quadratmetern festgesetzt. Innenstadtrelevante Sortimente (Haus- und Heimtextilien, Lampen und Leuchten Haushaltswaren, Deko, Geschenkartikeln, Bildern und Rahmen) sind nur als Randsortimente in einem Umfang von 10 % der Gesamtverkaufsfläche, also 2.250 Quadratmeter zulässig.
Auch bereits vorhandene Möbelmärkte würden durch das geplante Einrichtungszentrum in Not geraten. Die Stadt möchte deren Existenz jedoch erhalten und sichern.
Die Stadt Bad Kreuznach ist der Ansicht, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan gegen die Ziele der Raumordnung, insbesondere gegen das Beeinträchtigungsverbot verstoßen. Dieses Beeinträchtigungsverbot soll die Kommunen vor Kaufkraftabflüssen schützen und damit eine Schwächung der Einkaufsinnenstädte verhindern. Wie weit das rechtliche Vorgehen der Stadt Bad Kreuznach erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.
Quelle:
Rhein-Zeitung Nr. 236 – Rhein-Main-Nahe
Mittelrhein-Verlag GmbH
Mittelrheinstraße 2-4
56072 Koblenz
11.10.2022