Antragsverfahren Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen gestartet
Das Antragsverfahren für die Energiehärtefallhilfen KMU ist an den Start gegangen. Unternehmen können nun prüfen, ob sie für die Härtefallhilfen antragsberechtigt sind.
Die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen richtet sich an die Unternehmen, die im Jahr 2022 wegen Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA).
„Mit den Härtefallhilfen Energie unterstützen wir in Rheinland-Pfalz kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 besonders stark unter gestiegenen Energiekosten gelitten haben“, äußerte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Anspruch auf dieses Hilfsangebot haben Unternehmen, die mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnen und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr aufweisen.
Die Unternehmen bei denen dies der Fall ist, die eine Verdreifachung der Energiekosten beziehungsweise im vergangenen Jahr einen erlittenen operativen Verlust von mindestens 5.000 Euro aufweisen können, erhalten die Zuschüsse.
„Damit stellen wir sicher, dass die Härtefallhilfen KMU bei jenen Unternehmen ankommen, die schwer von den gestiegenen Kosten getroffen sind und somit Hilfe benötigen“, erklärte die Ministerin.
Die Antragsstellung ist mit einem Vorabcheck zur Antragsberechtigung verbunden. Wenn die Vorprüfung erfolgreich war, können die Unternehmen die notwendigen Bestätigungen bei den prüfenden Dritten einholen und den Antrag dann stellen.
Umgesetzt wird das Programm von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Hier können Unternehmen ihre Antragsberechtigung überprüfen.
Unter dem selben Link finden Sie außerdem weitere Informationen dazu.
Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
20.04.23