Rücknahme von Elektroaltgeräten: Pflichten für Handelsunternehmen

Veröffentlicht am: 1. Juli 2024|Kategorien: Top News|

In einem Servicebeitrag klärt die Klimaschutzoffensive des Handels über die geltenden Pflichten für Handelsunternehmen in Bezug auf die Rücknahme von Elektroaltgeräten auf.

Kaputter Computer, veralteter Toaster, schlechter Lockenstab: Jetzt Mal ehrlich, wer hat keine alten oder kaputten Elektrogeräte bei sich im Keller stehen?
Dabei wäre es so viel besser, diese sachgerecht zu entsorgen. So muss nämlich nicht nur der eigene Keller nicht zugemüllt werden, sondern auch die verwendeten Rohstoffe in den Geräten können recycelt werden.

Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, ganz besonders für Händler, dass unter bestimmten Voraussetzungen Handelsunternehmen Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen.

Ja, richtig gehört: Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Einzelhändler unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen.

Das Ziel ist klar: Es sollen mehr ausgediente Elektrogeräte gesammelt werden, um die Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurückzugewinnen.

Doch welche Handelsunternehmen sind rücknamepflichtige Vertreiber? Wie müssen Kunden informiert werden, wie läuft die Registrierung und was besagt die Meldepflicht?
Über alle wichtigen Fragen informiert die Klimaschutzoffensive aktuell in einem Servicebeitrag.

Interessiert? Hier kommen Sie direkt zu dem Servicebeitrag.

 

Quelle:
Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
Klimaschutzoffensive des Handels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

 

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