Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Kommentar zur KI-Verordnung der EU heraus
Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Mit einer juristischen Kommentierung des Artikels 4 der Verordnung der EU über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung – AI Act) startet eine neue Publikationsreihe der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Die Kommentierung der KI-Verordnung, die zunächst in Form eines Online-Kommentars stattfindet, erfolgt durch Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Medienanstalt RLP und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR).
Start einer neuen Reihe „Rheinland-Pfälzische Kommentare zum Recht der Digitalisierung“
„Wir haben bewusst den Artikel in der KI-Verordnung, der sich mit KI-Kompetenz befasst, als ersten Aufschlag genutzt. Sowohl in der Projektgruppe der KI der Medienanstalt RLP als auch bei der von der Medienanstalt RLP mitgetragenen Medien Triennale Südwest wurde die Bedeutung von KI-Kompetenz für eine demokratische und sozialverträgliche Gestaltung der KI-Ordnung betont. In der Kommentierung kann aufgezeigt werden, dass bei der Vermittlung von KI- Kompetenz auf die jahrzehntelangen Erfahrungen, die Medienanstalten im Bereich der Medienkompetenz gesammelt haben, zurückgegriffen werden kann und sollte“, unterstrichen Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung, und Elisabeth Vanderheiden, Vorsitzende der Projektgruppe KI der Versammlung der Medienanstalt RLP.
„Bei den jetzt startenden Rheinland-Pfälzischen Kommentaren zum Recht der Digitalisierung geht es unter Wahrung wissenschaftlicher Standards um drei übergeordnete Ziele:
- Wir wollen aufzeigen, dass auch das neue europäische Digitalrecht Spielräume für Initiativen und Traditionen der Mitgliedstaaten lässt.
- Wir wollen klarstellen, wo diese Spielräume auch in der föderalen Verantwortung der Länder und unter Wahrung von verfassungsrechtlichen Geboten an die Staatsferne von Aufsicht durch Landesmedienanstalten wahrgenommen werden kann oder sogar muss.
- Und wir wollen in der Kommentierung eine Betrachtung stärken, die nicht nur berechtigte Interessen von Internet-Giganten, sondern auch die Sicherung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung, den Schutz Minderjähriger und die Meinungsvielfalt angemessen in den Blick nimmt und nicht Vorurteile, sondern den Kampf gegen Diskriminierungen fördern will“,
hob Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, hervor.
Kommentierung der KI-Verordnung in Form eines Online-Kommentars
Bis zum Jahresende werden die Kapitel I und II der KI-Verordnung (Allgemeine Bestimmungen, Verbotene KI-Praktiken) kommentiert, die abweichend von den übrigen Bestimmungen der KI-Verordnung ab dem 2. Februar 2025 gelten. Die weiteren Bestimmungen der KI-Verordnung werden im Verlaufe des ersten Halbjahres 2025 kommentiert.
Interessierte können hier die Kommentierung abrufen.
(Text: Medienanstalt Rheinland-Pfalz/hv/mh; Foto: Archiv)