Podcast: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Veröffentlicht am: 6. März 2025|Kategorien: Top News|

Podcast. Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Hinsichtlich dieses Ereignisses kommen viele Fragen auf: Welche rechtliche Notwendigkeiten ergeben sich daraus für kleine und mittlere Händler? Welchen gesetzlichen Pflichten müssen sie nachkommen? Und welche ersten einfachen Schritte kann man gehen? Antworten liefert der Podcast „handelkompetent“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handel mit Justiziarin Elisa Rudolph vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt bald in Kraft.

Damit werden nun auch Onlinehändler dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei anzubieten. Unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Onlineverkauf von jeglichen Produkten oder Dienstleistungen zu verstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte, die verkauft werden, speziell barrierefrei sind oder nicht.
Letztendlich muss auch nicht jede Bestellung für einen selbst getätigt werden – auch Menschen mit Behinderungen und Nicht-Muttersprachler möchten beispielsweise Geschenke für Freunde und Familie kaufen. Neben der Barrierefreiheit von Webseiten sieht das BFSG unter anderem auch die Barrierefreiheit von e-Book-Readern, Tablets und Smartphones vor, aber auch von Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten.

Was sind meine Verpflichtungen als Händler?

Verpflichtet ist in erster Linie der Anbieter des Internetauftritts, also der Webshopbetreibende. Eine Ausnahme sieht § 3 Abs. 3 BFSG lediglich für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden) vor, die Dienstleistungen in den Verkehr bringen. Diese sind nicht nach dem BFSG verpflichtet. Die zuständige Aufsichtsbehörde arbeitet aber an Maßnahmen und Hilfestellungen, um auch diese Kleinstunternehmen dazu zu ermutigen, einen barrierefreien Internetauftritt einzurichten.

Podcast: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

In einem ersten Schritt können Händler eine IST-Analyse für ihre Website vornehmen und diese auf eine barrierefreie Darstellung überprüfen.
Das kann unter anderem die Überarbeitung von Überschriften oder Bedienfeldern sein.

In der aktuellen Podcastfolge spricht das Mittelstand-Digital Zentrum Handel mit Elisa Rudolph, Justiziarin beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, über diese und weitere rechtliche Notwendigkeiten.

Programmpunkte

  • Was sind meine gesetzlichen Pflichten?
  • Gibt es Strafen bei Nichtbeachtung?
  • Welche ersten einfachen Schritte kann ich tun?

Hier geht es zum Podcast.

(Text: Mittelstand-Digital Zentrum Handel/hv/mh; Foto: AdobeStock_331684785)

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