Die Polizei warnt vor einer neuen Einbruchsmethode: Räder angeln durchs Dach – Fahrradgeschäfte sollten Sicherheitsvorkehrungen treffen

Veröffentlicht am: 30. September 2024|Kategorien: Top News, Uncategorized|
Warnmeldung der Polizei

Kaiserslautern. In der Nacht zum Freitag (20. September 2024) ist ein Fahrradgeschäft in Kaiserslautern zum Ziel von Einbrechern geworden (Pressebericht PP Westpfalz: https://s.rlp.de/IgB2XA6). Die Diebe kamen übers Dach und angelten sich durch ein Dachfenster wertvolle E-Bikes. Sie erbeuteten Räder in Höhe von mindestens 100.000 Euro.

Auch Fahrradhändler in andern Bundesländern sind bereits Opfer dieser Einbruchsmasche geworden, teilweise schnitten die Täter dabei ein Loch in das Dach der Bikeshops. Mit einer langen Stange angelten sie sich hochwertige Fahrräder.

Die Polizei rät den Betreibern von Fahrradgeschäften Vorkehrungen zu treffen:

  • Seien Sie besonders wachsam, aufmerksam und sensibel für diese Einbruchsmethode. Melden Sie Verdächtiges der Polizei!
  • Entfernen Sie vor Ladenschluss möglichst alle Räder aus dem unmittelbaren Einwirkungsbereich von Lichtkuppeln oder sonstigen Dachöffnungen. Ketten Sie die Räder einzeln im Verkaufsraum an und verbinden Sie gegebenenfalls mehrere Räder miteinander.
  • Handelsübliche Lichtkuppeln oder Dachfenster haben keine ausreichende einbruchhemmende Wirkung. Kombinieren Sie deshalb Dachfenster mit geprüften einbruchhemmenden Gittern. Vorhandene Alarmtechnik könnte durch einen Dacheinstieg ausgetrickst werden.
  • Eine stabile Einfriedung des Firmengrundstücks wirkt als erste Barriere für ungebetene Eindringlinge. Die Einfriedung (zum Beispiel Mauer oder Zaun) sollte ausreichend hoch und mit einem zusätzlichen Übersteigschutz gesichert sein.
  • Licht kann auf Einbrecher abschreckend wirken. Sorgen Sie für eine angemessene Beleuchtung des Firmengrundstücks sowie einbruchsgefährdeter Gebäudebereiche, zum Beispiel in Form von Bewegungsmeldern.
  • Verschaffen Sie sich vor jeder Ladenöffnung einen Überblick über den Zustand Ihres Betriebsgeländes und das Ladengeschäft.
  • Melden Sie verdächtige Veränderungen oder besondere Auffälligkeiten unverzüglich Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
  • Auch wenn keine direkten Aufbruchspuren erkennbar sind, kann jede Veränderung ein Indiz für eine mögliche Vorbereitungshandlung sein.
  • Sofern vorhanden, stellen Sie der Polizei Videoaufzeichnungen als potenzielle Beweismittel zur Verfügung.
  • Einbrecher erreichen Dächer beispielsweise über Feuerleitern, Regenfallrohre, Blitzableiter, Anbauten oder Vordächer, auch gebäudenahe Bäume und Rankhilfen eignen sich als Aufstiegshilfe.
  • Schließen Sie bewegliche Gegenstände (zum Beispiel Leitern, Mülltonnen, Paletten usw.) möglichst an beziehungsweise ein. Auch solche Gegenstände können zum Hochklettern genutzt werden.

Sollten Händler eine individuelle sicherungstechnische Beratung für ihr Ladengeschäft wünschen, können sie sich an die Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Westpfalz wenden. Die Fachberaterinnen und Fachberater für Einbruchschutz sind telefonisch unter Telefon: 0631 369-1444 oder per E-Mail: beratungszentrum.westpfalz@polizei.rlp.de  erreichbar. Sie stellen vor Ort Schwachstellen fest und machen konkrete Sicherungsvorschläge. Von ihnen erhalten Interessierte auch Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte sowie Adressenlisten mit Unternehmen, die mechanische Sicherungen fachgerecht montieren. Auch Adressnachweise mit Fachfirmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie für Videoüberwachungsanlagen sind erhältlich. Umfassende Informationen zum Thema Einbruchschutz gibt es auch auf www.k-einbruch.de und auf www.polizei-beratung.de.

(Text: Pressestelle Polizeipräsidium Westpfalz|erf/hv/cb; Foto: AdobeStock_386508571)

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