Öffnungszeiten rund um die Uhr 7/24: Voll automatisierte Verkaufsstellen
Beschluss. Im Juli beschloss der Hessische Landtag, dass Verkaufsstellen die voll automatisiert sind künftig auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden können, wenn kein Personal eingesetzt wird. CDU, SPD und die FDP schlugen diese Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vor und wurden zugleich von allen Fraktionen unterstützt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes war der Auslöser. Dieser verbot, dass auch voll automatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Das Ladenöffnungsgesetz in Hessen diene nicht nur dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Schutz der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung.
Minimärkte mit nicht mehr als 120 Quadratmeter sind von der neuen Öffnungsmöglichkeit betroffen, die dauerhaft automatisiert betrieben werden. Im Sortiment dürfen sich nur Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs befinden. Tätigkeiten die planbar sind, wie das Auffüllen der Ware in den Regalen, dürften allerdings sonn-und feiertags nicht ausgeführt werden.
Auch Mecklenburg-Vorpommern hat sein Ladenöffnungsgesetz entsprechend geändert.
(Text/Quelle: ZHH/Hessenschau/hv/cb; Foto: AdobeStock_328772142)